Leider ist es manchmal notwendig sich von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr zu trennen. An eine Entlassung aus dem Dienst sind allerdings in den Feuerwehrgesetzen der einzelnen Bundesländern hohe Hürden gesetzt.

Häufig wehren sich Feuerwehrleute gegen eine Entlassung aus dem Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren. In den allermeisten Fällen sind die von uns geführten Widersprüche bzw. Anfechtungsklagen sowie die diesbezüglich geführten Verfahren im Einstweiligen Rechtsschutz gegen die Gemeinden erfolgreich. 

Die Ursache liegt zumeist in der fehlenden Erfahrung der Führungskräfte sowie den bei der Gemeinde beteiligten Personen im Umgang mit Entlassungen aus dem Feuerwehrdienst. Dies ist auch absolut nachvollziehbar, da glücklicherweise Entlassungen aus dem Feuerwehrdienst selten vorkommen. Häufig lassen sich die entstehenden Form- oder materiellen Fehler im späteren Verlauf des Verfahrens jedoch nicht mehr heilen.

Wir beraten in solchen Fällen, ob eine Entlassung aus dem Dienst möglich ist, oder zunächst noch weiter vorbereitet werden muss. Die dadurch entstehenden Kosten amortisieren sich bestenfalls durch ausbleibende Rechtsmittel gegen einen Entlassungsbescheid. Allein die anstehenden Personalkosten für das Führen eines solchen Verfahrens sollten nicht unterschätzt werden. Selbst wenn ein Rechtsmittel eingelegt werden sollte, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die aus dem Dienst entlassene Person nach einigen Monaten wieder in die Feuerwehr zurückkehren darf, sehr gering. Dies verhindert häufig auch eine größere Unruhe in der betroffenen Wehr und Austritte anderer Feuerwehrleute.

Aufgrund der Komplexität solcher Angelegenheiten nehmen Sie am einfachsten unter +49 (0) 6107 701 6320 telefonisch Kontakt zu uns auf, um zu besprechen, wie wir Ihnen in diesen Angelegenheiten helfen können.